Journal Schweiz Arch Tierheilkd  
Verlag GST  
Heft Band 164, Heft 12,
Dezember 2022
 
ISSN (print) 0036-7281  
ISSN (online) 1664-2848  
online seit 29 November 2022  
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Verbandsnachrichten

Arbeitssicherheit: Gefahren erkennen und verantwortungsvoll handeln

Autorinnen: Carole Malik, Nadja Pfaffhauser, Geschäftsstelle GST
arbeitssicherheitschweiz.ch

Tierarztpraxen stellen Betriebe mit besonderen Gefährdungen dar. Deshalb müssen Arbeitgeber bestimmte Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer einhalten.

Unternehmen sind für die Sicherheit ihrer Angestellten verantwortlich. Da Tierarztpraxen aufgrund der besonderen Risiken (Umgang mit Chemikalien, biologische und physikalische Gefährdungen, Alleinarbeit u.a.m.) als Betriebe mit «besonderen Gefährdungen» gelten, sind die Vorschriften in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für sie strenger.

Jede Tierarztpraxis kann ein individuelles Sicherheitskonzept entwickeln, das sich an den betriebsspezifischen Bedürfnissen orientiert. Da der Aufwand für eine individuelle Lösung für Tierarztpraxen sehr hoch ist, hat die GST mit ihrem Partner Arbeitssicherheit Schweiz AG eine Branchenlösung für die Ermittlung der Gefahren und die Planung der Massnahmen erarbeitet. Diese kann an die individuellen Verhältnisse eines Tierarztbetriebs angepasst werden.

Nebst dem Sicherheitskonzept muss in jeder Praxis ein/e Sicherheitsbeauftragte/r (SIBE) bestimmt werden. Die GST bietet entsprechende Kurse für Sicherheitsbeauftragte (SIBE) an, die neben den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen auf die Bedürfnisse des Veterinärbereichs eingehen.

Was bedeutet SIBE?

SIBE ist die Abkürzung für Sicherheitsbeauftragte/r. Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb zuständig. SIBE sind zuständig in der Organisation und Umsetzung der Arbeitssicherheit und sind Ansprechpartner für den betrieblichen Gesundheitsschutz. In einer Tierarztpraxis kann diese Aufgaben direkt vom Praxisinhaber übernommen werden oder er kann diese Aufgabe auch an eine angestellte Person (Tierarzt, Tierärztin oder TPA) delegieren.

Muss jede Tierarztpraxis einen SIBE haben?

Jede Tierarztpraxis mit Angestellten muss auf Grund der besonderen Gefährdungen ein Sicherheitskonzept und somit einen Sicherheitsbeauftragten haben. Die GST empfiehlt, dass in jeder Tierarztpraxis mindestens eine Person einen SIBE-Kurs absolviert. Entweder wird der Kurs vom Praxisinhaber oder vom Sicherheitsbeauftragten der Praxis besucht.

Branchenlösung – was heisst das?

Die GST hat gemeinsam mit Arbeitssicherheit Schweiz AG eine Branchenlösung für die Tierarztpraxen erarbeitet. Der Beizug der Spezialisten erfolgt kollektiv, so dass nicht jede einzelne Tierarztpraxis einen eigenen Spezialisten beiziehen muss. Damit wird der Aufwand für die Umsetzung minimiert und Kosten gespart. Die Branchenlösung «Veterinär» dient als Arbeitsgrundlage und beinhaltet das elektronische Tool PREVITAR. Die Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb sowie die Dokumentation der Massnahmen wird damit erleichtert.

Wozu dient der SIBE-Kurs?

Im SIBE-Kurs werden im Tool PREVITAR das «Modulbuch Veterinär» bearbeitet und eine auf den eigenen Betrieb abgestimmte Gefährdungsanalyse vorbereitet. Der Vorteil für Teilnehmende ist, dass sie am Ende des Kurses die wichtigsten Anforderungen an ihre Sicherheitsorganisation effizient und kostengünstig vorbereitet und umgesetzt haben und umgehend mit der Gefährdungsanalyse starten können. Der zweitägige Kurs wird von der GST organisiert und mit Spezialisten von Arbeitssicherheit Schweiz AG sowie einer Tierärztin durchgeführt.

Jede Tierarztpraxis mit Angestellten muss ­auf Grund der besonderen Gefährdungen ein ­Sicherheitskonzept und somit einen Sicherheitsbeauftragten haben.

Arbeitssicherheit SIBE-Kurs

Die Teilnehmenden lernen die Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes kennen. Sie kennen den Aufbau des Handbuches sowie die Instrumente zur Umsetzung ihrer Aufgaben und können Massnahmen und Aktionen für die Umsetzung im Betrieb planen und einleiten.

Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte in Tierarztpraxen, -kliniken und Labore.

Kursgrösse
Mind. 14, max. 20 Teilnehmende.
Berücksichtigung nach Eingang der Anmeldungen.

Datum
20./21. März 2023 (2 ganze Tage)

Kursort
NBW, Hohlstrasse 550, 8048 Zürich

Unterrichtssprache
Deutsch   

Referentin
Dunja Burren, Arbeitssicherheit Schweiz, Sicherheitsingenieurin EKAS sowie entsprechende Fachperson aus dem Bereich Veterinärmedizin.

Anerkannte Fortbildung
Ja, 4 Bildungspunkte GST

Kosten
GST Mitglieder: CHF 890.-
Nicht GST Mitglieder: CHF 1150.-
Preise exkl. Verpflegung
Für den Kurs sind die Mitgliedschaft bei Arbeitssicherheit Schweiz und das Modulbuch «Veterinär» zwingend (www.arbeitssicherheitschweiz.ch/de/angebote/branchenloesung/veterinaere). Grund für diese Voraussetzungen ist, dass während des Kurses eine individuelle Gefährdungsanalyse im Online-Tool PREVITAR erarbeitet wird.

Konditionen
Der Kurs wird nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 14 Personen durchgeführt. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss ist der volle Kursbeitrag geschuldet.

Anmeldung /Information
GST, fortbildung@gstsvs.ch
Anmeldeschluss: 19. Februar 2023

 
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