Journal Schweiz Arch Tierheilkd  
Verlag GST  
Heft Band 160, Heft 5,
Mai 2018
 
ISSN (print) 0036-7281  
ISSN (online) 1664-2848  
online seit 02 Mai 2018  
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Vet-Info

Informationen zur Antibiotikadatenbank

Weitere Informationen zu IS ABV:
www.blv.admin.ch/isabv

Die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen hat den Bundesrat im Jahr 2015 veranlasst, die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) zu verabschieden. Ein daraus resultierendes Projekt ist der Aufbau einer zentralen Antibiotikadatenbank in der Veterinärmedizin.

Seit 2006 werden Antibiotikavertriebszahlen für die Veterinärmedizin systematisch erfasst und ausgewertet (Arch-Vet-Bericht). Diese Daten erlauben keinen Rückschluss auf die eingesetzte Menge Antibiotika pro Tierart, den Behandlungsgrund oder die Behandlungshäufigkeit. Für die Resistenzentwicklung sind jedoch genau diese Faktoren von Bedeutung. Das Parlament hat deshalb im März 2016 dem Aufbau eines Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) zugestimmt. Die Schweiz folgt damit auch dem europäischen Trend zur elektronischen Erfassung der Antibiotika- Daten. Gewonnene Erkenntnisse sollen insbesondere für gezielte Interventionen zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden.

Der Aufbau der Datenbank ist weit fortgeschritten. Art und Detailierungsgrad der einzugebenden Verschreibungsdaten wurden in diversen Gesprächen zwischen der GST, den Fachsektionen und dem BLV diskutiert. Dabei konnten Lösungen gefunden werden, welche den Arbeitsaufwand für Tierärztinnen und Tierärzte möglichst geringhalten, aber dennoch genug Informationen liefern, um zweckdienliche Auswertungen zu ermöglichen.

Die einzugebenden Daten zur oralen Gruppentherapie ergeben sich aus den schon bisher im amtlichen Rezeptformular verlangten Angaben. In diesem Bereich wird IS ABV durch die automatischen Berechnungen und die Möglichkeit zur Vorlagenerstellung (kopieren von Rezepten) eine Erleichterung darstellen. Bei den nicht oralen Gruppentherapien und Einzeltiertherapien (Nutz- und Heimtiere) wird es – trotz reduzierter Anzahl Eingabefelder – zu einem Mehraufwand kommen.

In Zusammenarbeit mit der GST und den Fachsektionen wurden zwei Varianten für die Dateneingabe/-übermittlung erarbeitet. Jede Tierarztpraxis entscheidet unter Berücksichtigung der Verschreibungsart und dem Angebot der verwendeten Praxissoftware (Schnittstellen) individuell, welche Variante sie verwenden möchte.

Variante 1:

Die Dateneingabe erfolgt direkt in der Praxissoftware mit Übermittlung der Daten in definierter Form via Schnittstelle an den IS-ABV-Server. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Schnittstelle liegt bei den einzelnen Praxissoftwareherstellern. Variante 1 steht nur für Verschreibungen im Rahmen von Einzeltiertherapien und Abgaben auf Vorrat zur Verfügung.

Variante 2:

Die Dateneingabe erfolgt in der lokalen IS-ABV-Anwendung mit einem optionalen Einstieg in die lokale IS-ABV-Anwendung direkt aus der Praxissoftware; optional können die in der IS-ABV-Anwendung eingegebenen Daten via Schnittstelle der Praxissoftware zur Verfügung gestellt werden; ob diese Schnittstellen realisiert werden ist abhängig von den Praxissoftwareherstellern. Alle Verschreibungen können immer auch direkt in der IS-ABV-Anwendung eingegeben werden, unabhängig von einer Praxissoftware.

Diese Variante ist zwingend für Verschreibungen im Rahmen von Gruppentherapien, kann aber auch für Eingaben zu Einzeltiertherapien sowie zur Vorratsabgabe benützt werden.

Eine Nutztierpraxis muss beispielsweise für Gruppentherapien Variante 2 verwenden, kann aber die Einzeltiertherapien und Vorratsabgaben mit Variante 1 erfassen.

Ab Anfang 2019 ist die Eingabe für Verschreibungen bei Gruppentherapien in der lokalen IS-ABV-Anwendung verpflichtend. Die Eingabe respektive Übermittlung der Daten von Einzeltiertherapien und Abgaben auf Vorrat ist erst im späteren Verlauf des Jahres 2019 verbindlich.

Tierärztinnen und Tierärzte können ab Juli 2018 die Eingabevariante 2 im Rahmen eines Pilotbetriebes kennenlernen. Weitere Informationen zur Teilnahme am Pilot werden in Kürze folgen.

Korrespondenz

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Abteilung Tiergesundheit, Fachbereich Tierarzneimittel und Antibiotika
Projekt IS ABV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern, Schweiz
isabv@blv.admin.ch

Eingabevariante 1 für die Verschreibungsformulare Einzeltiertherapie und Abgabe auf Vorrat.
Eingabevariante 2 für die Verschreibungsformulare Orale Gruppentherapie, Nicht Orale Gruppentherapie, Einzeltiertherapie und Abgabe auf Vorrat.
 
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