Vet-Info
Jungtiere möglichst schonend kastrieren und enthornen
Tierhaltende, die Kälber und Lämmer enthornen oder kastrieren, müssen dies unter tierärztlicher Aufsicht üben. Darum müssen Nutztierärztinnen und Nutztierärzte die Kursunterlagen kennen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Zusammenarbeit mit der Wiederkäuerklinik der Vetsuisse-Fakultät Bern den bestehenden Kurs zur Kastration und Enthornung von Kälbern aus dem Jahr 2005 vollständig überarbeitet. Neu werden die beiden Eingriffe von den anatomischen Grundlagen über die Vorbereitung und Durchführung bis zur Nachsorge separat besprochen. Der zweite BLV-Kurs zur Kastration von Lämmern wurde 2024 überarbeitet.
Die Kurse werden schweizweit an zahlreichen landwirtschaftlichen Bildungsstätten angeboten, wobei überall das vom BLV zur Verfügung gestellte Lehrmaterial zum Einsatz kommt. Der Kurs zur Lämmerkastration wird zudem auch vom Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) angeboten.
Gesetzliche Vorgaben zeitgemäss umsetzen
Bei der Überarbeitung der Kursinhalte ist aufgefallen, dass das Verabreichen von Analgetika zusätzlich zur Lokalanästhesie bei der Enthornung von Kälbern seit 2010 empfohlen, bei der Kastration von Kälbern und Lämmern jedoch bisher kein Thema war. Das BLV und die Kantonstierärzteschaft sind sich einig, dass unbehandelte Schmerzen im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes heutzutage als ungerechtfertigt zu beurteilen sind.
Postoperative Schmerzen lindern
Aus Sicht des Veterinärdienst Schweiz gehört es heute zu den Grundsätzen Guter Tierärztlicher Praxis («Good Veterinary Practice» oder GVP), akuten postoperativen Schmerzen der betroffenen Tiere gezielt entgegenzuwirken. Die Arbeitsanleitungen in den Kursunterlagen geben vor, dass Kälber und Lämmer eine erste Dosis Analgetikum verabreicht bekommen, bevor die Lokalanästhesie gesetzt wird.
Bei kastrierten Tieren wird im Rahmen der Nachsorge entschieden, ob weitere Schmerzmittelgaben angezeigt sind. Eine zweite wichtige Massnahme zur Schmerzlinderung bei Kälbern ist das Abschneiden des eingetrockneten Skrotums am 10. Tag nach dem Eingriff. Dabei muss auch der Gummiring entfernt werden. Die positiven Effekte der Massnahme, auch auf die Wundheilung, hat die Studie von J. Becker et al. (2012); https://doi.org/10.1016/j.tvjl.2012.04.022 gezeigt.
Bei enthornten Tieren muss die analgetische Wirkung der verabreichten Tierarzneimittel über mindestens zwei Tage nach dem Eingriff anhalten. Zudem sollen die Verbrennungen unmittelbar nach der Enthornung möglichst gekühlt werden, vgl. Studie von K. P. J. Colston et al. (2024); https://doi.org/10.1371/journal.pone.0306889.
Tierhaltende unterstützen
Damit nicht nur junge Landwirte in Ausbildung, sondern auch die erfahrenen Tierhaltenden mit Sachkundenachweis die geänderten Vorgaben bestmöglich umsetzen können, sind sie auf ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt angewiesen, der ihren Tieren geeignete Analgetika verschreibt und sie bei der schonenden Durchführung und sorgfältigen Nachsorge nach Eingriffen unterstützt.
Für weitere Auskünfte können sich Tierärztinnen und Tierärzte jederzeit ans BLV (info@blv.admin.ch) oder an den zuständigen kantonalen Veterinärdienst wenden (www.kantonstieraerzte.ch).

