Journal Schweiz Arch Tierheilkd  
Verlag GST  
Heft Band 168, Heft 1,
Januar 2026
 
ISSN (print) 0036-7281  
ISSN (online) 1664-2848  
online seit 06 Januar 2026  
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Verbandsnachrichten

Katzen: Registrierungspflicht und Kastration von ungechippten Freigängern

Nicole Jegerlehner

Die GST setzt sich in einem Positionspapier für eine nationale Chippflicht für Katzen ein und fordert, dass ungechippte Freigängerkatzen kastriert werden dürfen. Die Präsidentenkonferenz hat das Papier genehmigt.

Die Schweizer Katzenpopulation ist in den letzten Jahren stark angestiegen. So leben heute rund zwei Millionen Katzen mit Halterinnen und Haltern. Dazu kommt zusätzlich eine unbekannte, aber vermutlich grosse Anzahl halterloser Katzen. Dies führt zu zahlreichen verwilderten Katzenpopulationen mit teils sehr schlechtem Gesundheitszustand. Trotz grossangelegter Kastrationsaktionen scheint sich die Lage nicht zu verbessern, sondern eher stetig zu verschlechtern.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) hat zusammen mit ihrer Kommission Tierwohl, ihren Sektionen Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin, Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin sowie Schweizerische Vereinigung für Wild-, Zoo- und Heimtiermedizin das Positionspapier «Registrierungspflicht für alle Katzen sowie Kastrationspflicht für ungechippte Freigängerkatzen» erarbeitet.

Sarah Prasse, auf der GST-Geschäftsstelle für den Bereich Tierwohl zuständig, stellte das Positionspapier an der Präsidentenkonferenz vom 20. November in Bern vor: «Tierschutzorganisationen fordern schon lange eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen.» Sie wies darauf hin, dass sich der Bundesrat Anfang 2025 zwar für eine nationale Registrierungspflicht für Katzen ausgesprochen hatte, der Nationalrat die entsprechende Motion der Zürcher Nationalrätin Meret Schneider im Mai jedoch abgelehnt hat.

Das Positionspapier der GST fordert nun, dass alle Katzen gechippt und registriert werden müssen, und dass halterlose Katzen – also jene ohne Chip – kastriert werden dürfen. Die GST argumentiert, dass damit die unkontrollierte Vermehrung der Katzen gebremst werden kann. Sie weist auch auf das Problem der ungechippten Findelkatzen hin. Sie können keiner Halterin und keinem Halter zugeordnet werden; entsprechend schwierig gestaltet sich die Handhabung solcher Fälle. Gerade wenn ein Findeltier eine dringende, lebenserhaltende Therapie benötigt oder eine unmittelbare Euthanasie aufgrund infauster Prognose im Raum steht, wäre es für die Tierärzteschaft hilfreich, rasch ausfindig machen zu können, ob es sich um eine halterlose Katze handelt oder nicht. Hinzu kommt, dass Findeltiere oft monatelang in ohnehin überlasteten Tierheimen untergebracht werden.

Sparmöglichkeiten

Zudem könnten Gemeinden und Organisationen erhebliche Kosten einsparen, die aktuell für die Betreuung streunender Katzen und die oft erfolglose Suche nach ihren Halterinnen und Haltern anfallen. Darüber hinaus bildet die Registrierung eine wertvolle Grundlage für tierschutzrelevante Analysen. Die erfassten Daten erleichtern die Untersuchung und Bearbeitung zentraler Themen wie Extremzucht, Katzenhandel, Mindestabgabealter, den Verkauf über Online-Plattformen und Hybridkatzen.

Die immer grösser werdende Katzenpopulation ist zudem ein Problem für Wildtiere. Freigängerkatzen erbeuten pro Frühlingsmonat in der Schweiz im Durchschnitt 1,8 Millionen Säugetiere und 200 000 Vögel. Sie bedrohen insbesondere bodennahe, siedlungsnahe und ohnehin gefährdete Arten wie Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und bestimmte Vögel – was lokal sogar zum Erlöschen ganzer Populationen führen kann.

Kastrationspflicht für Ungechippte

Die GST verlangt eine Kastrationspflicht der ungechippten Katzen. Dies, weil bei einer allgemeinen Kastrationspflicht die Gefahr besteht, dass Katzen keinen Freigang mehr erhalten und vermehrt Tiere importiert würden. «Daher ist es sinnvoll, den Tierhaltenden eine Wahl zu lassen. Wer seine Katze chippen lässt, hat keine Kastrationspflicht: Die Katze kann weiterhin Freigang geniessen und es ist die Entscheidung der Tierhalterin oder des Tierhalters, ob sich die Katze reproduzieren kann», heisst es im Positionspapier. Und: Katzenhaltende, die eine übermässige Reproduktion zulassen, beispielsweise auf einem Bauernhof, könnten aufgrund des Chips einfach identifiziert, ans Veterinäramt gemeldet und allenfalls gemahnt oder bestraft werden.

Die Präsidentenkonferenz der GST hat das Positionspapier genehmigt.

 

Die Präsidentenkonferenz tagte am 20. November in Bern. © GST

Budget, Lohnempfehlungen und ein Abschied

Die GST-Präsidentenkonferenz (PK) hat auch das Budget 2026 verabschiedet. Bei einem Gesamtaufwand von rund 2,88 Millionen Franken sieht das Budget einen Gewinn von knapp 18 000 Franken vor. Die finanzielle Situation der GST entwickelt sich grundsätzlich erfreulich. Eine wichtige Einnahmequelle ist mit jährlich 587 670 Franken weiterhin die Lizenzgebühr der Tierärztlichen Verrechnungsstelle TVS. Die Ausgabeseite ist in der neuen Budgetperiode 2026 stabil. Im Jahr 2026 wird die gesamte Informationstechnik der GST grundsätzlich überprüft. Basierend auf einer umfassenden Analyse wird entschieden, mit welcher Struktur und mit welchen Tools mittel- und langfristig gearbeitet wird. Die budgetierten finanziellen Mittel sollen eine inhaltliche, zeitliche und finanzielle Sicherheit gewährleisten.

Die GST gibt jeweils unverbindliche Lohnempfehlungen ab. Gestützt auf die Empfehlung der Arbeitsgruppe Lohn und auf die gesamtökonomische Einschätzung der Kommission Wirtschaft hat der GST-Vorstand vorgeschlagen, die Löhne der Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte generell um 0,3 Prozent zu erhöhen und ihre Wochenarbeitszeit um eine halbe Stunde auf 44 Stunden zu senken. Für die Tiermedizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten (TPA) empfahl der Vorstand eine generelle Lohnerhöhung von 1 Prozent, für die Lernenden TPA in allen Lehrjahren 10 Franken mehr Lohn pro Monat. Die Versammlung akzeptierte diese Lohnempfehlungen.

Wenn Tierärztinnen und Tierärzte verletzte Wild- und Findeltiere behandeln, bleiben sie heute in den meisten Kantonen auf den Kosten sitzen. Die PK beauftragte den Vorstand, eine Lösung für eine Finanzierungsmöglichkeit zu suchen.

GST-Mitglied Hans Wyss war bis zu seiner Pensionierung im Sommer 2025 Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). In dieser Rolle war er auch Beisitzer im GST-Vorstand. GST-Präsident Roberto Mossi verabschiedete ihn an der PK und sagte: «Es ist kein Geheimnis, dass unsere Sektionen und das BLV nicht immer in allen Punkten völlig übereingestimmt haben. Was ich an Hans jedoch immer besonders geschätzt habe, ist seine Fähigkeit, den Dialog offen zu halten, zuzuhören, auch bei kontroversen Positionen, und nach praktischen Lösungen zu suchen.» Hans Wyss bedankte sich und wies auf seine langjährige Geschichte bei der GST hin: Er war während mehr als 20 Jahren Beisitzer des Vorstands. Er betonte, dass er der Tierärztschaft weiterhin erhalten bleibe. Dies in seinen neuen Funktionen als Verwaltungsratspräsident der Identitas und Präsident der Vétérinaires sans Frontières Suisse.

 
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