Vet-Info
Fortschritte in der Strahlenschutz-Ausbildung
Sieben Jahre nach Einführung der obligatorischen Fortbildungim Strahlenschutz zieht das Bundesamt für Gesundheiteine erste positive Bilanz
Zwischen 2023 und 2024 wurden in der Schweiz rund 2000 Betriebe kontrolliert, die ionisierende Strahlung verwenden, darunter 156 veterinärmedizinische Betriebe. Ziel der Kontrollen war es, die konkrete Umsetzung der Aus- und Fortbildungspflicht im Strahlenschutz zu beurteilen und die Betriebe gleichzeitig bei der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu unterstützen. Die erforderliche Aus- und Fortbildung dient dem Schutz des Personals, das ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sind für deren Umsetzung verantwortlich. Zu diesem Zweck ist ein internes Aus- und Fortbildungskonzept erforderlich, das die Zuständigkeiten, die Modalitäten der Aus- und Fortbildung sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung festlegt. Um die Umsetzung zu evaluieren, beauftragte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Forschungsinstitut gfs.bern. Insgesamt wurden 164 veterinärmedizinische Betriebe mit einer Bewilligung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Sie wurden eingeladen, einen Online-Fragebogen auszufüllen und ihr betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept einzureichen. Aus verschiedenen Gründen (Betriebsschliessungen oder Widerruf der Bewilligung) nahmen schliesslich 156 Betriebe an der Kontrolle teil. Auf Grundlage der eingereichten Antworten wurde automatisch ein Aufsichtsbericht erstellt und den Betrieben zugestellt. Ziel dieses Berichts war es, die Betriebe bei der Verbesserung ihres Aus- und Fortbildungskonzepts zu unterstützen und nicht, sie zu sanktionieren. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass der Begriff «Konzept» häufig missverstanden wurde, da verschiedene andere Ausbildungsdokumente eingereicht worden waren. Zu Beginn der Kontrolle verfügten daher 44 % der Betriebe über kein formelles Aus- und Fortbildungskonzept. Dennoch war die Aus- und Fortbildung des Personals mehrheitlich aktuell: 88 % der Mitarbeitenden hatten ihre Fortbildungspflicht erfüllt. Für die Umsetzung der obligatorischen Fortbildung müssen die Betriebe einen zeitlichen Rahmen festlegen, entweder feste Fünfjahresperioden oder eine individuelle Nachverfolgung. 34 % der Betriebe organisieren die Fortbildung innerhalb fester Fünfjahreszeiträume (z. B. 2023–2027). 56 % der Betriebe, meist kleinere Betriebe, setzen auf eine individuelle Organisation: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, innerhalb von fünf Jahren nach der letzten Aus- oder Fortbildung eine neue Fortbildung zu absolvieren. Nur 10 % der Betriebe gaben in ihrem Konzept keinen zeitlichen Rahmen an. Die eingereichten Aus- und Fortbildungskonzepte waren insgesamt gut strukturiert; lediglich 26 % erforderten Korrekturmassnahmen. Am häufigsten fehlten Angaben zum Nachholen verpasster Unterrichtseinheiten, zu Massnahmen bei Mitarbeitenden ohne Fortbildung sowie zu den Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Pflicht. Gut dokumentiert war hingegen die Form der Fortbildungen. Die Mehrheit (80 %) nutzt externe Fortbildungen, 67 % interne Schulungen. Nur 2 % gaben an, die Form der Fortbildung nicht zu spezifizieren oder keine Fortbildungen im Konzept vorzusehen. Bei der Beurteilung des Fortbildungsangebots in der Schweiz gaben 50 % der veterinärmedizinischen Betriebe an, dass es zu wenig externe Fortbildungsmöglichkeiten gebe. Dabei zeigten sich deutliche sprachregionale Unterschiede: In der Romandie, insbesondere in den Kantonen Waadt, Genf und Wallis, meldeten 66 % der Betriebe einen Mangel an externen Angeboten. Einige Deutschschweizer Kantone wie Zürich und Aargau teilten diese Einschätzung, während die italienischsprachige Schweiz grösstenteils mit dem Angebot zufrieden war. Die Betriebe wurden zudem gebeten, Vorschläge zur Verbesserung des bestehenden Fortbildungsangebots im Strahlenschutz zu machen. Am häufigsten wurde der Mangel an verfügbaren Fortbildungen genannt, weshalb zusätzliche Fortbildungen geschaffen werden sollten, um die Nachfrage zu decken. Zudem wurde der Wunsch nach inhaltlicher Optimierung für bestimmte Fachrichtungen und Berufsgruppen geäussert, beispielsweise für die Pferdemedizin. Auch der Mangel an Fortbildungen auf Französisch und Italienisch wurde mehrfach betont. 11 % der Betriebe zeigten sich jedoch mit dem aktuellen Angebot vollständig zufrieden. Die Kontrolle hat das Bewusstsein der Betriebe geschärft und mehrere Verbesserungsansätze aufgezeigt. Das in allen kontrollierten Bereichen sichtbare Engagement für die Fortbildung bildet eine solide Grundlage, um die Strahlenschutzkultur nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu stärken und praxisnäher zu gestalten. Künftige Massnahmen sollten sich auf die Behebung der Schwachpunkte konzentrieren. In einem nächsten Schritt sollen auf der Website des BAG ergänzende Informationen bereitgestellt werden, um die Betriebe bei der Umsetzung der Anforderungen gezielt zu unterstützen. Zudem erwägt das BAG, mit Hilfe des Radiation Portal Switzerland (RPS) vor dem Ende jeder Fünfjahresperiode Erinnerungsschreiben zur Fortbildungspflicht an die Betriebe zu versenden. Langfristig ist es wichtig, dass Fortbildungen im Strahlenschutz die Inhalte der Grundausbildung ergänzen und vertiefen. Ebenso sollte die Entwicklung praxisorientierter, interner Fortbildungen in den Betrieben gefördert werden. Dadurch lassen sich die Inhalte besser an die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Betriebe anpassen, der Praxisbezug stärken und mögliche Lücken der Grundausbildung ausgleichen. Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse der KontrolleDie Betriebe unterstützen
Begriffsklärung notwendig
Überwiegend klar organisiert
Regionale Unterschiede
Verbesserungsmöglichkeiten
Fazit und Ausblick

