Verbandsnachrichten
Aus- und Fortbildung Strahlenschutz
Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben, müssen gemäss Strahlenschutzgesetzgebung entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit geschult sein. Die GST bietet Grund- und Fortbildungskurse im Strahlenschutz an.
Grundkurs
Tierärztinnen und Tierärzte, welche eine Bewilligung zum Betreiben einer diagnostischen Röntgenanlage beantragen wollen, müssen gemäss Strahlenschutzgesetzgebung eine Sachverstandsausbildung absolviert haben. Diese Ausbildung dauert einen Tag und kann bereits während des Tierarztstudiums an den Vetsuisse-Fakultäten Bern und Zürich absolviert werden. Tierärztinnen und Tierärzte, welche die Strahlenschutzausbildung nicht bereits während des Studiums absolviert haben, können mit dem «Grundkurs Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie» das Diplom «FZ Strahlenschutz Sachverstand GST» erwerben.
Obligatorische Fortbildungspflicht im Strahlenschutz
Seit Anfang 2018 wird von allen Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, eine obligatorische Fortbildung verlangt. Tierärztinnen und Tierärzte mit einer Bewilligung als Strahlenschutz-Sachverständige müssen sich alle fünf Jahre fortbilden. Im Weiteren sind sie verantwortlich, dass alle Personen im Betrieb (Tierärzte und TPA), die mit ionisierender Strahlung arbeiten, ebenfalls alle fünf Jahre die Fortbildungspflicht nachweisen können (Tierärzte 4 Lektionen, TPA 8 Lektionen). Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- bzw. Fortbildung erbracht wird.
Nähere Informationen zum Thema Strahlenschutz finden Sie auf der Webseite des BAG: www.strahlenschutzrecht.ch
Nächste GST-Strahlenschutzkurse
Grundkurs Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie
18. Oktober, 9.00 bis 16.40 Uhr, im Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen
Unterrichtssprache: Deutsch
(Eine französischsprechende Person wird zur Unterstützung vor Ort sein.
Das Skript sowie die Abschlussprüfung liegen in französischer Sprache vor).
Fortbildung Strahlenschutz
15. November, online, 9–13 Uhr, Deutsch und Französisch separat
Seit 2021 wird auch ein Teil spezifisch für Grosstiere angeboten.
Diese Fortbildungsveranstaltungen sind primär für Tierärztinnen und Tierärzte konzipiert. Es steht aber TPA frei, daran teilzunehmen – 4 der erforderlichen 8 Fortbildungsstunden für TPA sind damit erfüllt. Auf der VSTPA-Webseite (www.vstpa.ch) sind spezifisch auf TPA ausgerichtete Fortbildungskurse ausgeschrieben. Ab 2023 plant die GST Online-Fortbildungskurse speziell für TPA.
Mehr Infos zu den GST-Strahlenschutzkursen:
www.gstsvs.ch/strahlenschutz