Journal Schweiz Arch Tierheilkd  
Verlag GST  
Heft Band 161, Heft 9,
September 2019
 
Thema Karl Nuss 60 Jahre  
ISSN (print) 0036-7281  
ISSN (online) 1664-2848  
online seit 01 September 2019  
SAT archive search
Extended search

Vet-Info

IS ABV: Erfassung von Einzeltiertherapien und Abgaben auf Vorrat

www.blv.admin.ch/isabv

isabv@blv.admin.ch
Hotline: +41 58 469 08 21

Seit dem 1. Januar 2019 werden Gruppentherapien mit Antibiotika in der ­lokalen Anwendung IS ABV eingegeben. Am 1. Oktober 2019 folgt die Ein­gabepflicht für Einzeltiertherapien sowie für Abgaben auf Vorrat. Kurz vor diesem Termin steht die neue Version 2.0 der lokalen Anwendung IS ABV zur Verfügung. Die neuen Funktionen und das Vorgehen für Tierärztinnen und Tierärzte sind hier beschrieben.

Seit dem Inkrafttreten der ISABV-Verordnung am 1. Januar 2019 und der damit verbundenen Eingabepflicht für orale und nicht orale Gruppentherapien wurden rund 6’000 Verschreibungen (Stand Juli 2019) in IS ABV erfasst. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die ca. 500 registrierten IS ABV NutzerInnen können auf eine weitgehend reibungslose Einführungsphase zurückblicken.

Eingabepflicht für Einzeltiertherapien und Vorratsabgaben

Ab 1. Oktober 2019 gilt die Eingabepflicht ebenfalls für Einzeltiertherapien (sowohl Nutztiere wie auch Heimtiere) sowie Abgaben auf Vorrat (Nutztiere).

Es besteht die Möglichkeit, diese beiden Verschreibungstypen via «Eingabe-Variante 1» zu melden. Das bedeutet, dass die Daten direkt in der verwendeten Praxissoftware eingegeben und von dort an den IS ABV-Server übermittelt werden. Bei Verwendung der Variante 1 werden Gruppentherapien weiterhin in der lokalen Anwendung IS ABV erfasst. Bei Fragen zu dieser Schnittstelle wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Praxissoftwarehersteller.

Bietet Ihre Praxissoftware keine Schnittstelle für Variante 1 an, verwenden Sie die «Eingabe-Variante 2». Hierbei werden alle Verschreibungen in der lokalen Anwendung IS ABV erfasst.

Auch bei dieser Eingabevariante besteht die Möglichkeit einer Praxissoftware-Schnittstelle, Schnittstelle für Variante 2. Diese erlaubt es, sämtliche Formulararten (Gruppentherapien, Einzeltiertherapien, Abgaben auf Vorrat) direkt aus der Praxissoftware heraus in der lokalen Anwendung IS ABV aufzurufen. Gewisse Grund­daten können aus der Praxissoftware übernommen werden. Die Verschreibungsdaten können mit Abschluss der Verschreibung auch wieder an die Praxissoftware zur Weiterverwendung zurückgegeben werden. Bei Fragen zur Schnittstelle Variante 2 wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Praxissoftwarehersteller.

Weitere Informationen zu den Eingabevarianten und den Schnittstellen finden Sie unter www.blv.admin.ch/isabv.

Ausblick – Version 2.0

Ende September 2019 wird die Version 2.0 der lokalen Anwendung IS ABV bereitgestellt. Diese beinhaltet erweiterte und neue Funktionen für die NutzerInnen und die PraxissoftwareherstellerInnen (Schnittstellenfunktionen).

Neben generellen Optimierungen (z.B. Darstellung, sprachliche Anpassungen, Stammdatenerweiterungen) stehen besonders die folgenden Funktionen im Fokus:

  • Synchronisationslösung: Mehrere Computer einer Praxis/Klinik können ihre Verschreibungen und Betriebsverwaltung miteinander synchronisieren.
  • Automatisches Update der lokalen Anwendung: Die Version 2.0 ist die letzte, welche manuell von der BLV-Webseite heruntergeladen werden muss. Ab dieser Version werden Updates automatisch innerhalb der lokalen Anwendung durchgeführt.
  • Abfrage von TVD-Nummern von Tierhaltungen direkt in der lokalen Anwendung: Mit Namen und/oder Adresse einer Tierhaltung kann innerhalb der lokalen Anwendung nach der dazugehörigen TVD-Nummer gesucht werden. Diese kann direkt in die eigene Betriebsverwaltung übernommen werden.
  • Humanpräparate und ausländische Präparate: Schweizer Humanantibiotika sowie einige im Ausland zugelassene Antibiotika stehen in der lokalen Anwendung zur Auswahl. Diese können ebenfalls via Schnittstelle Variante 1 aus der Praxissoftware übermittelt werden. Steht ein verwendetes Präparat nicht zur Verfügung, kann die Tierarztpraxis/-klinik dieses dem BLV (isabv@blv.admin.ch) melden und es wird zeitnah in die Stammdaten aufgenommen.
  • Kopieren in ein anderes Formular: Angaben aus einer abgeschlossenen Verschreibung «Orale Gruppentherapie» können in ein Formular für «Nicht Orale Gruppentherapie» kopiert werden und umgekehrt.

Bei Fragen zum Vorgehen wenden Sie sich bitte an das BLV.

Empfohlenes Vorgehen für Tierarztpraxen/-kliniken.
Übersicht Schnittstellen und Kontaktdaten Praxissoftwarehersteller.

GST-Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) begleitet Einführung von IS ABV

Die AG TAM der GST hat zwecks Umsetzung der Schnittstellen zu IS ABV (Eingabevariante 1) den Praxissoftware-Herstellern je einen Praktiker als Ansprechperson vermittelt. Diese testeten in den vergangenen Monaten intensiv die IS ABV-Schnittstelle ihres Praxisprogramms. Die Tests zeigten, dass bei gewissen Praxisprogrammen Anpassungen (z.B. das Zuteilen von Diagnose-Codes) nötig sind und dass die Tierärztin/der Tierarzt teilweise seine Eingabegewohnheiten ändern muss. Die Übertragung der Daten auf den IS ABV-Server benötigt einige Sekunden.

Ob der Praxisinhaber diese Leistungen zum Nulltarif erbringen will oder die Kosten dem Kunden weiterverrechnet, muss jeder Betrieb selber entscheiden. Für die opti­male Vorbereitung von Release 2 auf den 1. Oktober 2019, empfiehlt sich auf jeden Fall, vorgängig ca. vier «tolerante» Stunden zur Anpassungen der Praxissoftware einzusetzen.

Ein Mehrwert für die Tierärztinnen und Tierärzte

Ich bin überzeugt, dass die nachsichtige, sachgerechte Anwendung und Abgabe von Antibiotika gemäss GVP schon heute für jede Tierärztin und jeden Tierarzt in der Schweiz selbstverständlich ist. IS ABV kann dazu beitragen, dass die Selbstdispen­sation bei den Tierärzten bleibt!

Felix Goldinger, Mitglied GST-Arbeitsgruppe TAM

Hilfsmittel zum Thema Antibiotika­einsatz

  • Therapieleitfaden: www.blv.admin.ch > Tiere > Tierarzneimittel > Antibio­tika > Strategie Antibiotika­resistenzen StAR > Sach­gemässer Antibiotikaeinsatz
  • Antibiotika Newsletter für Tierärztinnen und Tierärzte: Melden Sie sich zum Newsletter an und erhalten Sie 3–4 Mal pro Jahr aktuelle Informationen rund um das Thema Antibiotika. www.blv.admin.ch > Tiere > Tierarzneimittel > Antibiotika > Strategie Antibiotikaresistenzen StAR > Newsletter StAR Veterinärmedizin

Korrespondenz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebens­mittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern, Schweiz
isabv@blv.admin.ch
Hotline: +41 58 469 08 21

 
TYPO3 Agentur