Journal Schweiz Arch Tierheilkd  
Verlag GST  
Heft Band 159, Heft 10,
Oktober 2017
 
ISSN (print) 0036-7281  
ISSN (online) 1664-2848  
online seit 02 Oktober 2017  
SAT archive search
Extended search

Vet-Info

Informationen zur Ausbildung «Fachtechnisch verantwortliche/ r Tierärztin/Tierarzt» (FTVT) 2018

Die Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) brachte eine Verschärfung der Auflagen und Anforderungen bei der Verschreibung und Abgabe von Tierarzneimitteln für Nutztiere, insbesondere bei den Antibiotika, wo die Abgabe auf Vorrat eingeschränkt wurde.

Weiterhin bedingt die Abgabe auf Vorrat eine TAM-Vereinbarung. Neu ist aber dass:

Tierärztinnen/Tierärzte, welche TAM an Nutztierhalter abgeben oder verschreiben oder TAM-Besuche durchführen, eine Weiterbildung zum Fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin/ Tierarzt (FTVT) gemacht haben, und diesen Grundkurs alle 5 Jahre in einem Wiederholungskurs (1 Tag) wieder auffrischen müssen (TAMV Art. 20).

Tierärztinnen und Tierärzte, welche in einer Nutztierpraxis angestellt sind und den FTVP-Kurs (alte Bezeichnung) noch nicht absolviert haben, aber Aufgaben im Rahmen von TAMVereinbarungen wahrnehmen, müssen den FTVT-Grundkurs innerhalb von 12 Monaten nach Stellenantritt absolvieren (TAMV Art. 10b, Abs. 3).

Tierärztinnen und Tierärzte ohne FTVP respektive FTVT, welche TAM-Vereinbarungen nach bisherigem Recht abgeschlossen haben oder die TAM-Vereinbarungen nach neuem Recht abschliessen, müssen bis im April 2018 die Weiterbildung zur fachtechnisch verantwortlichen Tierärztin oder zum fachtechnisch verantwortlichen Tierarzt absolvieren (TAMV Art 39a Abs. 2). Für die Organisation und Durchführung der Wiederholungskurse sind die Fachsektionen verantwortlich.

Die Lerninhalte des Grundkurses und auch der Wiederholungskurse werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt.

Wie aus dem Programm zu entnehmen ist, dauert der Grundkurs 3 Tage. Am 1. Tag werden allgemeine, theoretische Inhalte zum Antibiotikaeinsatz, zur Resistenzentwicklung und -ausbreitung vermittelt, während am 2. Tag der Antibiotikaeinsatz tierartspezifisch bei Kalb, Kuh, Schwein und Geflügel sowie Präventionsmassnahmen im Zentrum stehen. Da immer noch mehr als die Hälfte der Antibiotikamengen oral verabreicht werden, steht am 3. Tag der orale Einsatz von AMV/FüAM im Mittelpunkt.

Der Kurs wird mit einer zweiteiligen Prüfung (multiple choice und Prüfungsfragen anhand von Fallbeispielen) abgeschlossen. Nach der schriftlichen Aufarbeitung eines Praxisfalls wird von der Vetsuisse ein Fertigkeitszeugnis ausgestellt. Das BLV trägt die Titelträger ins Medizinalberuferegister (Medreg) ein. Studierende werden erst nach Abschluss des Staatsexamens ins Medreg eingetragen. Weitere Details können Sie der Ausschreibung entnehmen oder unter xsidler@vetclinics.uzh.ch anfordern.

Wer Tierarzneimittel auf Vorrat abgibt, muss neben der TAM-Vereinbarung auch den FTVTGrundkurs absolviert haben und diesen alle fünf Jahre auffrischen. So will es die revidierte Tierarzneimittelverordnung. (iStock.com/123ducu)

FTVT-Gundkurse 2018

23.–25. April 2018 in Bern, Deutsch
Für Studierende von Bern und Zürich sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis oder in Amtstierärztlicher Ausbildung (ATA) wird der Grundkurs 2018 vom 23. bis 25. April in Bern in Deutsch angeboten. Kursunterlagen sowie Prüfungen werden auf Französisch übersetzt. Für ATA ist am 26. April ein Betriebsbesuch vorgesehen.

20.–23. November 2018 in Grangeneuve, Deutsch und Französisch
Für praktizierende Tierärzte und ATA aus der Westschweiz wird wegen der grossen Nachfrage der FTVT-Kurs vom 20.–23.11.2018 in französischer Sprache (Simultanübersetzung) an der landwirtschaftlichen Schule in Grangeneuve durchgeführt.

Die Ausschreibungen mit Anmeldung finden Sie in dieser SAT-Ausgabe beigelegt!

 
TYPO3 Agentur